Trassenpreisbremse für den deutschen SPNV von der EU gekippt!
Am 19.03.2026 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Trassenpreisbremse der Bundesregierung gegen geltendes EU-Recht verstößt. Damit besteht nun unmittelbarer Handlungsbedarf. Im Fokus des Urteils stehen die Rabatte für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Geht es nach den Richtern in Luxemburg, dann kommen wesentlich höhere Kosten auf den Nahverkehr auf der Schiene zu.






















