Am 19.03.2026 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Trassenpreisbremse der Bundesregierung gegen geltendes EU-Recht verstößt. Damit besteht nun unmittelbarer Handlungsbedarf. Im Fokus des Urteils stehen die Rabatte für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Geht es nach den Richtern in Luxemburg, dann kommen wesentlich höhere Kosten auf den Nahverkehr auf der Schiene zu.
Ja, man kann kritisieren, dass für Güterzüge und den Schienenfernverkehr die Trassenpreise viel zu hoch sind und das stimmt auch. Doch was nun folgt, kann ungeahnte Folgen für den gesamten Verkehr haben. Schlimmstenfalls führen zusätzliche Mehrbelastungen für den SPNV bundesweit zu Abbestellungen von Leistungen in großem Umfang. Das sind wirklich verheerende Zukunftsaussichten und die müssen auf jeden Fall verhindert werden!
Die Allianz pro Schiene fordert nun eine schnelle Reform des Trassenpreissystems seitens der Bundesregierung. Dem können wir uns nur anschließen.
Aus Sicht von mobifair darf die Schiene nicht auf den Gesamtkosten für die Infrastruktur sitzen bleiben. Deshalb benötigt die Bahn Betriebskostenzuschüsse seitens des Bundes. Also – niedrige Trassenpreise für alle Züge im Personen- sowie im Güterverkehr auf der Schiene UND zusätzliche weitere Steuerungssysteme, die das System Schiene gegenüber dem Auto, bzw. gegenüber dem LKW fördert.
Klar ist, dass dafür auch die Leistungsfähigkeit der Schiene deutlich gesteigert werden muss. Wer an der Bahn spart, spart am falschen Ende!


