Betriebsräteseminar nach BetrVG § 37,6
Referent: Manuel Poblotzki
Ort: Hamburg
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – die Arbeitnehmervertretung als Netzwerker in der Verkehrsbranche
Freiwillig kommen viele Unternehmen ihrer Verantwortung in Bezug auf Schäden an Mensch und Umwelt häufig nicht nach. Leider trifft dies auch auf UN in der Verkehrsbranche zu. Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung im Juni 2021 das Lieferkettengesetz (LkSG) zum Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten verabschiedet. Das Gesetz regelt die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten der UN bezüglich ihrer Lieferketten. Im Seminar wollen wir die Situation im Betrieb / Unternehmen gemeinsam analysieren und betriebsverfassungsrechtliche Handlungsoptionen für die Mitbestimmungsakteure behandeln.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Das LkSG – Anwendungsbereich
- Ziele des Gesetzes
- Lieferkette: Nicht nur das Produkt zählt
- Zuständigkeiten: BR / GBR / KBR
- Informationsmöglichkeiten für die Arbeitnehmervertretung
- Das LkSG in Sprechstunden und Betriebsversammlungen
- Rechtliche Instrumente der Arbeitnehmervertretung
- Mitbestimmung: Ausgestaltung Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG
- Sanktionen im Falle von Verstößen
- Akteurs-Netzwerk: Zusammenwirkende Mitbestimmung
- Weitere Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
EVA-Seminarnummer: 7410.3.1.30