Whistleblower: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Göttingen, Reinhäuser Landstraße 22A

Vom Montag, 30. September 2024 bis zum Mittwoch, 02. Oktober 2024

Betriebsräteseminar nach BetrVG § 37,6
Referent: Manuel Poblotzki

Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sollen Hinweisgebende besser geschützt werden, die „im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen.“

Auf Grund des neuen Gesetzes müssen die Betriebe aktiv werden und damit auch die Betriebsräte. In Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten müssen sogenannte "interne Meldestellen" eingerichtet werden und die betreffenden Übergangsfristen sind kurz.

Zusätzlich wird es ebenfalls sog. "externe Meldestellen" geben, die auch für Beschäftigte aus kleinen Betrieben zuständig sind. Doch die Mitbestimmung bei der Implementierung eines Hinweisgeberschutzsystems ist nicht die ausschließliche Aufgabe der Arbeitnehmervertretung.

Oftmals sind sie als Vertrauenspersonen die ersten Ansprechpartner für Arbeitnehmende, die eine solche Meldung machen wollen. Jede Arbeitnehmervertretung sollte auch deshalb kompetent mit dieser neuen Regelung umgehen und über deren Inhalte beraten können.

Mit diesem Seminar möchten mobifair und EVA den Gremien eine erste Hilfestellung zum Umgang mit dem neuen Gesetz geben. 

 

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Zweck des Gesetzes
  • Auswirkungen auf die Unternehmen
  • Unterschiede der Meldekanäle
  • Hinweisgebende Personen
  • Hinweisgeberschutz, Beschuldigtenschutz und Beweislastumkehr im HinSchG
  • Umgang mit Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten 
  • Hinweisgeberschutz in der Praxis (mobifair)
  • Aufgaben der Arbeitnehmervertretung gemäß BetrVG
  • Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung
  • Einflussnahme weiterer Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaft
  • Beziehung Compliance Management System / Hinweisgebersystem
  • Vorschriften über den Datenschutz + mögliche Sanktionen 
  • Falschmeldungen und ihre Folgen
  • Best Practice: Beispiele betrieblicher Vorgehensweise

EVA-Seminarnummer: 7410.4.2.40

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