Unfallversicherung Bund und Bahn sowie VBG ÖPNV/ Bahnen
In den beiden Berufsgenossenschaften, der Unfallversicherung Bund und Bahn, sowie der VBG ÖPNV/ Bahnen sind alle Beschäftigten bei den Eisenbahnen und im schienengebundenen ÖPNV pflichtversichert. In der Unfallversicherung Bund und Bahn sind die Beschäftigten der Eisenbahnen versichert. In der VBG ÖPNV/ Bahnen sind die Beschäftigten von ÖPNV Unternehmen und sonstigen schienengebundenen Bahnen versichert.
Die Berufsgenossenschaften sind für die Sicherheit am und rund um den Arbeitsplatz zuständig. Jedes Unternehmen muss die von der BG aufgestellten Regeln und Vorschriften beachten. Die zuständige Berufsgenossenschaft ist auch Ansprechpartner bei Unfällen oder berufsbedingten Krankheiten.
Hier gibt es Infos der Unfallversicherung Bund und Bahn sowie die der VBG ÖPNV/ Bahnen.
Webseite der UVB Bund und Bahn: BG Bund und Bahn
Webseite der VBG ÖPNV/ Bahnen: VBG ÖPNV/Bahnen
Hier haben wir die wichtigsten Broschüren der Webseiten beider Berufsgenossenschaften zusammengefasst:
Unfallverhütungsvorschrift Eisenbahn
Verhalten für Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb
Lärmschutzmaßnahmen für Tf und Lrf
Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen
Arbeiten im Bereich von Oberleitungen
Mobile Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen
Reinigen von Eisenbahnfahrzeugen
Servicetätigkeiten im und am Zug