Nun geht es doch in den Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern
Nach der Ablehnung des vom Bundestag beschlossenen Hinweisgeberschutzgesetz durch die CDU/CSU geführten Bundesländer im Bundesrat wollte die Bundesregierung einen neuen Gesetzesentwurf ohne Zustimmung der Bundesrates durchbringen.
Dazu wurde am 17. März 23 der neue Gesetzesentwurf in erster Lesung im Bundestages eingebracht und beraten. Nach einer Anhörung der Sachverständigen am 27. März wird jetzt aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nun doch der Vermittlungsausschuss angerufen Dieser soll einen Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat erreichen.
Schlimm ist es, dass ein solcher Kompromiss wohl den bestehenden Gesetzesentwurf auf Wunsch der CDU/CSU regierten Länder aufweichen wird. Was seitens dieser Bundesländer beanstandet wurde und unsere Position dazu, berichtete mobifair bereits am 17.02.23.
Nun heißt es also wieder warten. Ob das Gesetz dann nun noch vor der Sommerpause beschlossen wird, daran haben wir nun starke Zweifel.