In der anstehenden Novelle der Triebfahrzeugführerscheinverordnung sind einheitliche Prüfungsstandards vorgesehen. Das ist ein erster richtiger Schritt für eine hohe Qualifikation des sicherheitsrelevanten Berufsbildes Lokführer. In der Rail Business Ausgabe 34/24 ist zu lesen, dass die einen in der Branche durch die vorgesehenen Anpassungen einen erhöhten Verwaltungsaufwand sehen, während andere diese Vereinheitlichung begrüßen.
mobifair begrüßt, dass ein einheitlicher Prüfungsstandard geschaffen werden soll und fordert hierbei hohe Qualitätskriterien. Das muss auch für die Feststellung der Eignung und für die Ausbildung selbst gelten. Ein einheitlich zertifizierter Eignungstest ist genauso notwendig wie ein einheitlicher Rahmenlehrplan. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) muss sich intensiver um die Feststellung der Eignung und Befähigung der Lokführer kümmern. Es werden immer mehr Schulen zugelassen, diese werden dann aber nicht ausreichend begleitet. Das führt zu dem Ergebnis, dass ein „Abgrabschen“ von Bildungsgutscheinen ein lukratives Geschäftsmodell ist. Wer Profit über die Ausbildung und die Sicherheit im Eisenbahnverkehr stellt, muss „runter von der Schiene“, wie es mobifair-Vorstand Helmut Diener klar zum Ausdruck bringt.
Im Übrigen muss das Ziel sein, dass der Königsweg eine Ausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer/Transport (EiB L/T) ist. mobifair fordert, dass der Quereinstieg als Umschulung mit IHK-Prüfung erfolgen muss. Das heißt, dass für die Eignung eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung ist. Ist diese nicht vorhanden, muss die Ausbildung zum Tf im Ausbildungsberuf EiB L/T stattfinden. Die über 300 vom EBA zugelassenen Prüfer und Prüfungsorganisationen sind, nach Meinung von mobifair, für eine Anerkennung eines Berufsabschlusses zum Großteil nicht prädestiniert. Der Beruf des Lokführers darf nicht zum Anlernjob verkommen.